| Tauschbörse "Ade" scheiden tut nicht weh |
| Freitag, 25. Januar 2008 | ||||||||||||||||||
Was mit dem ersten Teil des neuen Urheberrechtsgesetzt schon fast besiegelt war, wurde mit dem diesjährigen zweiten Teil des Gesetzes verankert. Wer geschützte Inhalte (z.B. Musik als Audiodatei) aus offensichtlich illegaler Quelle ersteht, macht sich strafbar. Doch warum in Konflikt mit dem Gesetz geraten, wenn es legal doch allerhand gute und vor allem auch kostenlose Möglichkeiten gibt, an Musik ran zu kommen. Dieser Artikel verrät wie:
Möglichkeit 1 - offizielle Downloaddienste (kostenpflichtig): Downloaddienste wie Musicload oder Itunes können wir im Moment (noch) nicht empfehlen, da hier größtenteils weiter auf das kundenunfreundliche Kopierschutzsystem "DRM" (Digital Rights Management) gesetzt wird. Zum Verständnis: DRM bindet die Schutzrechte nicht an den Kunden in Person, sondern an die Datei selbst. D.h. kopieren und auf CD brennen sind nur begrenzt möglich. Allerdings werden immer mehr Tracks nun auch im ungeschützten MP3-Format angeboten (die Gebete Millionen DRM-geplagter Kunden wurden doch noch erhört). Liegt die Datei als WMA-File vor, ist sie meist mit DRM "verseucht", wird hingegen eine MP3-Datei angeboten, kann man beruhigt downloaden. Möglichkeit 2 - Webradio hören (kostenlos): Webradios erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit. Zurecht, denn nicht nur die gigantische Auswahl an Sendern weltweit sondern auch das ganz legale "Mitschneiden" ist für uns Vorteil genug. Hörgenuss in CD-Qualität ist im übrigen mittlerweile standard. Nur einen Haken hat die Sache - für das Webradio wird immer eine DSL-Internetverbindung benötigt. Und wer hat die schon beim Joggen oder im Auto dabei? Doch auch hierfür gibt es eine Lösung wie uns die Möglichkeit Nr. 3 verrät: Möglichkeit 3 - Webradio aufnehmen, rippen (kostenlos): Vorab für alle Halb-Juristen unter euch der rechtliche Aspekt: Ein Webradio zu rippen gleicht der Prozedur, vor seinem UKW-Kassetten-Radio zu sitzen und Songs auf Kassette aufzunehmen. Jeder seriöse Webradio Anbieter leistet GEMA & GVL Abgaben (übrigens auch wir als Eventveranstalter bez. unseren Partys). Die GEMA & GVL vertreten die Künstler, Texter und Plattenfirmen und leiten die Abgaben entsprechend weiter. Im Ausland gibt es ähnliche Vereine. Somit ist es jedem Hörer gestattet, gespielte Titel für den privaten Gebrauch mitzuschneiden, speichern und auf tragbare Medien zu kopieren (z.B. MP3-Player, CDs, DVDs, usw.). Denn für die Vervielfältigung auf z.B. einen MP3-Player wurde bei dessen Kauf bereits die Urheberabgabe bezahlt. Klar ist natürlich, dass die Mitschnitte nicht in Tauschbörsen angeboten werden dürfen. Und so funktioniert es:
Hier eine kleine Auswahl an Webradios (einfach draufklicken und mit Winamp öffnen lassen): Hier ein paar Links zu Webradio Seiten: Pulsradio - Rautemusik - Shoutcast Für die Richtigkeit der Angaben insbesondere der gesetzlichen, übernehmen wir natürlich keine Haftung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und auf die aktuelle Gesetzeslage hin zu überprüfen. Aufgerufen: 287
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Was mit dem ersten Teil des neuen Urheberrechtsgesetzt schon fast besiegelt war, wurde mit dem diesjährigen zweiten Teil des Gesetzes verankert. Wer geschützte Inhalte (z.B. Musik als Audiodatei) aus offensichtlich illegaler Quelle ersteht, macht sich strafbar. Doch warum in Konflikt mit dem Gesetz geraten, wenn es legal doch allerhand gute und vor allem auch kostenlose Möglichkeiten gibt, an Musik ran zu kommen. Dieser Artikel verrät wie:

aber genau das richtige zum däncen ! danke für den tipp 