Einen Kommentar melden
Danke, daß Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Kommentar an den Administrator dieser Seite zu melden.
Bitte vervollständigen Sie dieses Formular und klicken Sie anschließend auf den Senden Button, um Ihre Meldung abzuschließen.
Fragen oder Hinweise zum Kommentar
|
Geschrieben von: webmaster am 10.04.2008 um 09:51 Uhr: - Registriert
|
|||
|
Hallo "Der Erich",
vielen Dank für deine Kommentare. Zu deinem ersten Beitrag: Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg 5. Senat vom 19.01.2006, Leitsatz: „Einer Gemeinde ist es nicht gestattet, die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum dahin zu beschränken, dass nur Veranstaltungen, die in der Gemeinde (und angrenzenden Gemeinden) stattfinden, auf diese Weise beworben werden können.“ Aktenzeichen: 5 S 846/05 Zu deinem 2. Beitrag: Zwischen Tübingen und Herrenberg gibt es nicht all zu viele Gemeinden Webmaster |
|||
