ue30dancenight-18-10-2008-073 Anzahl Kommentare: 1
geschrieben von Gast:
" Oh lálá... weiter … "
ue30dancenight-18-10-2008-080 Anzahl Kommentare: 1
geschrieben von Snoopy79 :
" hey Benny, geh mal wiede weiter … "
ue30dancenight-18-10-2008-094 Anzahl Kommentare: 1
geschrieben von Gast:
" ...naja, Ü40 wä weiter … "
ue30dancenight-18-10-2008-140 Anzahl Kommentare: 1
geschrieben von Gast:
" Goldig !!!!! weiter … "
ue30dancenight-18-10-2008-148 Anzahl Kommentare: 1
geschrieben von Gast:
" Süsse Maus:smile: weiter … "
ue30dancenight-18-10-2008-153 Anzahl Kommentare: 2
geschrieben von Gast Blondie:
" Sind die nicht süss weiter … "
ue30dancenight-18-10-2008-153 Anzahl Kommentare: 2
geschrieben von Gast:
" :smile: weiter … "
ue30dancenight-18-10-2008-093 Anzahl Kommentare: 1
geschrieben von Gast:
" vier Grazien....hehe.. weiter … "
ue30dancenight-18-10-2008-024 Anzahl Kommentare: 1
geschrieben von Antje :
" :cool: weiter … "
ue30_dance_night_26-04-2008_041 Anzahl Kommentare: 1
geschrieben von Gast:
" Schau mal hin; ich bin f weiter … "
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Geschrieben von: webmaster am 10.04.2008 um 09:51 Uhr: - Registriert
 
 
Hallo "Der Erich", 
 
vielen Dank für deine Kommentare. Zu deinem ersten Beitrag: 
Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg 5. Senat  
vom 19.01.2006, Leitsatz: 
„Einer Gemeinde ist es nicht gestattet, die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum dahin zu beschränken, dass nur Veranstaltungen, die in der Gemeinde (und angrenzenden Gemeinden) stattfinden, auf diese Weise beworben werden können.“ Aktenzeichen: 5 S 846/05 
 
Zu deinem 2. Beitrag: 
Zwischen Tübingen und Herrenberg gibt es nicht all zu viele Gemeinden ;) 
 
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